Häufige Fragen und Antworten

Immobilien-FAQ

Basisinfos

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität einer Immobilie und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist und helfen bei der Beschaffung.

Vor dem Kauf sollten Sie das Grundbuch sorgfältig prüfen. Besonders wichtig sind eingetragene Rechte und Belastungen, wie Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder Grundschulden. Dieses Rechts und Belastungen können die Nutzung oder den Wert der Immobilie beeinflussen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Eintragungen zu verstehen und mögliche Auswirkungen einzuschätzen.

Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem anderen Grundstück bestimmte Nutzungen erlaubt oder Einschränkungen festlegt, beispielsweise ein Wegerecht oder Leitungsrecht.

Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden können, wie z. Bsp. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad und Flure. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV).

Die Nutzfläche bezeichnet hingegen die Flächen, die nicht unmittelbar dem Wohnen dienen, aber dennoch genutzt werden können. Dazu gehören z. Bsp. Kellerräume, Dachboden, Waschküche, Heizungsräume, Garage.

Eine Abstandsfläche ist der vorgeschriebene Mindestabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze. Sie soll u.a. für ausreichend Licht, Luft und Brandschutz sorgen. In bestimmten Fällen können Abweichungen oder Baulasten zulässig sein.

Die Negativbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, dass für eine Immobilie oder ein Grundstück kein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht oder nicht ausgeübt wird. Sie ist häufig Voraussetzung für die Abwicklung eines Immobilienkaufs.

Eine Lastenfreistellung bedeutet, dass eingetragene Belastungen wie z. Bsp. Eine Grundschuld oder eine Hypothek, im Rahmen des Verkaufs aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dadurch erhält der Käufer das Eigentum unbelastet.

Erschließungskosten sind Kosten, die für die erstmalige Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur, z. Bsp. Straßen, Gehwege, Beleuchtungen, Wasser-, Abwasser- oder Versorgungsleitungen. Offene Erschließungskosten können für den Käufer eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Ein Sondernutzungsrecht gibt dem Eigentümer das ausschließliche Recht, bestimmte Gemeinschaftsflächen allein zu nutzen, z. Bsp. einen Gartenanteil, einen Stellplatz oder eine Terrasse. Das Recht wird in der Teilungserklärung geregelt.

Das Sondereigentum ist der Teil einer Eigentumswohnung, der einem Wohnungseigentümer allein gehört und von ihm selbst genutzt oder verändert werden kann. Dazu zählen z. Bsp. die Wohnräume innerhalb der Wohnung, nicht jedoch das Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade oder Treppenhaus.

Hier handelt es sich um angespartes Geld einer Eigentümergemeinschaft für zukünftige Reparaturen.

Als Hausgeld bezeichnet man laufende monatliche Kosten einer Eigentumswohnung für die Bewirtschaftung und Rücklagen.

Der Verkehrswert beschreibt den marktgerechten Wert einer Immobilie zum Bewertungsstichtag.

Beim Erbbaurecht wird ein Grundstück langfristig gepachtet, währen das Gebäude dem Erbbauberechtigten gehört.

Ein Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit eines Grundstücks im Kataster.

Bei einer Realteilung wird ein Grundstück in mehrere eigenständige Grundstücke aufgeteilt.

Bille´S Immobilien – Vermittlung von Immobilien

Neben unseren FAQs steht Ihnen unser Immobilien-Glossar zur Verfügung. Dort erklären wir wichtige Fachbegriffe rund um Kauf, Verkauf, Vermietung und Bewertung von Immobilien verständlich und praxisnah. Auch viele Begriffe, und Themen, die in den FAQs nicht aufgeführt sind, werden dort ausführlich erläutert. Ein Blick in das Glossar lohnt sich also immer, wenn Sie weitere Informationen suchen.

Wir stehen für persönliche Betreuung, ehrliche Kommunikation, Marktkenntnis und individuelle Lösungen.

Ihre Immobilie ist für uns mehr als ein Objekt. Sie ist eine wichtige Entscheidung für Ihre Zukunft.

Bille´S Immobilie unterstützt beim Verkauf, Kauf und Vermietung von Immobilien.

Bei Bille´S Immobilien steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir nehmen uns für unsere Kundinnen und Kunden Zeit, hören aufmerksam zu, beraten individuell und begleiten sie mit Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz, langjähriger Erfahrung und viel Herz sicher durch den gesamten Immobilienprozess. Von der Erstberatung über die Wertermittlung und Vermarktung bis hin zur Vertragsvorbereitung und Übergabe stehen wir zuverlässig an der Seite unserer Kundinnen und Kunden.

Wir sind schwerpunktmäßig in Gütersloh, Bielefeld, Herford, Paderborn und der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe tätig. Da jede Immobilie und jede Kundin bzw. Kunde einzigartig ist, prüfen wir auch gerne Anfragen außerhalb unseres Kerngebietes.

Die Vermarktungsdauer einer Immobilie variiert je nach Objektart, der Lage und der Marktsituation. Durch professionelle Präsentation und gezielte Vermarktung streben wir einen möglichst schnellen und erfolgreichen Verkauf an.

Wir können Ihnen Ansprechpartner aus unserem Netzwerk empfehlen, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie unterstützen.

Für Besichtigungen und Exposés entstehen keine Kosten.

Besichtigungstermine stimmen wir individuell und nach Verfügbarkeit ab.

Eine Innenbesichtigung ist nur möglich, nachdem das Exposé von dem Interessenten angefordert und eingesehen wurde und eine diskrete Außenbesichtigung erfolgt ist.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Wir holen alle relevanten Unterlagen ein und prüfen wichtige objektspezifische Informationen. Dazu gehört beispielsweise die Klärung, ob alle baulichen Veränderungen und Gebäudeteile baurechtlich genehmigt wurden, oder ob noch offene Erschließungs- bzw. Anliegerkosten zu erwarten sind. Wir erstellen ein aussagekräftiges Exposé und entwickeln eine individuelle Vermarktungsstrategie, um Ihre Immobilie bestmöglich zu präsentieren.

Selbstverständlich. Sowohl für private als auch gewerbliche Vermietungen übernehmen wir die Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfungen und die Auswahl geeigneter Mieter.

Neben Fachwissen und persönlicher Beratung ist ein starkes Netzwerk einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren. Über viele Jahre haben vertrauensvolle Kontakte zu Handwerkern, Finanzierungsberatern, Notaren, Gutachtern und weiteren Experten aufgebaut. Dadurch können wir unseren Kundinnen und Kunden in jeder Phase des Immobiliengeschäftes optimal begleiten und bei Bedarf schnell die richtigen Ansprechpartner vermitteln.

Käufer

  1. zunächst den finanziellen Rahmen bei einen Kreditinstitut abklären lassen
    (wie viel Haus kann ich mir leisten)
  2. Immobiliensuche
  3. Besichtigung
  4. Finanzierungsbestätigung eines dt. Kreditinstitutes einholen und Finanzierung klären
  5. Notartermin
  6. Grundbucheintragung (Auflassungsvormerkung)
  7. Kaufpreiszahlung Zug um Zug mit der Schlüsselübergabe
  8. Eigentumseintragung im Grundbuch
Die im Exposé enthaltenen Informationen beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Angaben. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen in der Regel Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sowie eine Käuferprovision an.

Eine vermietete Immobilie kann problemlos gekauft werden. Der bestehende Mietvertrag bleibt bestehen und geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. („Kauf bricht nicht Miete.“)

Nein, Immobilienkaufpreise werden aus Gründen der Geldwäscheprävention grundsätzlich bargeldlos abgewickelt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das im Kaufvertrag angegebene Konto des Verkäufers.
Erst nach schriftlicher Aufforderung des Notars, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Notar erstellt den Kaufvertrag und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung.
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer im Grundbuch bis zur Eigentumsumschreibung ab.
Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie oder Teile davon zu bewohnen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen.
Mit der Eigentumseintragung ins Grundbuch werden Sie rechtlicher Eigentümer.
Eine Grundschuld dient meist als Sicherheit für ein Darlehen und wird im Grundbuch eingetragen.
„Gekauft wie gesehen“ bedeutet, dass der Käufer die Immobilie grundsätzlich in dem Zustand übernimmt, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung befindet. Für bekannte oder erkennbare Mängel kann der Käufer später in der Regel keine Ansprüche geltend machen. Versteckte Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren und die bewusst verschwiegen wurden, sind jedoch davon nicht umfasst.

Verkäufer

Die Maklerprovision fällt nur bei erfolgreichem Verkauf an. Die genaue Höhe sowie die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer besprechen wir transparent im Vorfeld.
Nein. Wir übernehmen die komplette Organisation und Durchführung der Besichtigungen sowie die Kommunikation mit Interessenten für Sie.
Durch eine professionelle Vermarktung und die gezielte Ansprache geeigneter Interessenten.
Ja, bestehende Darlehen können im Rahmen des Verkaufs abgelöst werden.
Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer.
Als Verkäufer tragen Sie die Kosten für den Energieausweis, die Kosten der Löschung nicht übernommener Grundschulden, die Maklerprovision und ggf. Kosten für die Beschaffung von Unterlagen. Außerdem können bei einem Verkauf innerhalb bestimmter Fristen steuerliche Verpflichtungen, z. Bsp. Spekulationssteuer, entstehen.
Sie beauftragen einen Makler exklusive mit der Vermarktung Ihrer Immobilie.
Ja, allerdings beeinflusst ein eingetragenes Wohnrecht den Käuferkreis und den erzielbaren Kaufpreis.
Für Anbauten, Ausbauten oder größere Umbauten müssen entsprechende Baugenehmigungen und Unterlagen vorhanden sein. Die Käufer möchten wissen, ob alle baulichen Veränderungen rechtmäßig errichtet wurden.
Bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen sind die Protokolle wichtiger Bestandteil der Käuferinformation. Sollten Ihnen die Protokolle nicht vorliegen, setzen wir uns gerne mit der Hausverwaltung in Verbindung.
Bekannte Altlasten oder Bodenverunreinigungen müssen offengelegt werden und können den Wert beeinflussen.
Gebäudeversicherungen gehen zunächst auf den Käufer über, der anschließend über die Fortführung entscheiden kann.
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